Außerschulische Veranstaltungen sind alle Veranstaltungen, die nicht von der Schule initiiert und/oder organisiert werden (z. B. auf Einladung der Elternvertreter). Sie können auf dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes stattfinden. Die Anwesenheit einer Lehrkraft ist nicht zwingend erforderlich.
- Findet die Veranstaltung auf dem Schulgelände statt, muss die Erlaubnis der Schulleitung vorliegen.
- Zu jeder Zeit muss eine Aufsicht gewährleistet sein.
- Die Haftung und Versicherung liegen bei den Eltern des jeweiligen Kindes.
- Auf dem Schulgelände gelten immer die Schulordnung und die Regeln des Schul- und Erziehungskonzeptes.
- Bei Regelverstößen behält sich der verantwortliche Veranstalter den Ausschluss des jeweiligen Kindes vor, ggf. auch für weitere Veranstaltungen.
Schulische Veranstaltungen sind alle Veranstaltungen, die von der Schule initiiert und/oder
organisiert werden. Die Einladung erfolgt über die Schulleitung oder über die Lehrkräfte.
Sie können auf dem Schulgelände oder außerhalb dessen stattfinden. Die Anwesenheit einer Lehrkraft ist erforderlich.
- Die Aufsichtspflicht liegt bei den Lehrkräften, kann jedoch übertragen werden.
- Die Haftung für eventuelle Schäden liegt generell bei den Eltern.
- Die Kinder sind bei schulischen Veranstaltungen generell über den GUV (Gemeindeunfallversicherung) versichert.
- Bei allen schulischen Veranstaltungen gelten zu jeder Zeit die Schulordnung und die Regeln des Schul- und Erziehungskonzeptes.
- Bei Regelverstößen behält sich die Schule den Ausschluss des jeweiligen Kindes vor, ggf. auch für weitere Veranstaltungen.
- Außerhalb der Unterrichtszeit gelten ebenfalls die o. g. Regeln. Bei Verstößen gegen diese kann ein Hausverbot erteilt werden.
- Das Betreten des Schulhofes außerhalb der Unterrichtszeit geschieht generell auf eigene Gefahr.
- Der Versicherungsschutz über den GUV ist nicht gewährleistet.
- Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nicht gestattet.